09.12.2014 - Erweiterung der Übergangsfrist für Ausbildungszugang der Studiengänge Sonder- und Heilpädagogik sowie Lehramt: Alle Studierenden, die ihr Studium zum Sommersemester 2014 aufgenommen haben erhalten jetzt noch die Möglichkeit, ihre Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in zu absolvieren.
„Der Ausschuss hat die Petition der Staatsregierung mit der Maßgabe „zur Berücksichtigung“ überwiesen, dass für Studierende, die spätestens zum Sommersemester 2014 ein Lehramtsstudium aufgenommen haben, eine Übergangsfrist gelten soll, so dass diese (nach erfolgreichem Studienabschluss) weiterhin die Psychotherapeutenausbildung aufnehmen können.
Die Staatsregierung ist aufgefordert, diesem Beschluss Rechnung zu tragen. Es ist dabei wenig sinnvoll, die Verfahrensweise übergangsweise nur für Lehramtsabsolventen zu ändern. Es ist im Sinn einer notwendigen Gleichbehandlung vielmehr geboten, die Praxis auch zugunsten von Absolventen anderer Studiengänge, die nach früherer Verwaltungspraxis zur Aufnahme der Psychotherapeutenausbildung berechtigt waren, anzugleichen; dies gilt etwa für Sonder- und Heilpädagogen.“