Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in (PP)
Zulassungsvoraussetzungen
Aktuelle Zugangsvoraussetzungen zur derzeitigen Ausbildung
gültig ab dem 01.06.2018
- Es werden nur noch „reine“ Masterabschlüsse in Psychologie anerkannt, allenfalls solche mit einem Vertiefungsschwerpunkt. Beispiele anerkennungsfähige Master-Studiengänge:
- Psychologie
- Psychologie: Klinische Psychologie
- Klinische Psychologie und Psychotherapie
- Psychologie (Schwerpunkt: Schulpsychologie)
- Psychologie (Vertiefung: Organisationspsychologie)
- Beispiele für nicht anerkennungsfähige Masterabschlüsse:
- Wirtschafts-und Organisationspsychologie
- Klinische Gerontopsychologie
- Schulpsychologie bzw. Schul-Psychologie
- Wirtschaftspsychologie bzw. Wirtschafts-Psychologie
- Rechtspsychologie bzw. Rechts-Psychologie
Das Fach „Klinische Psychologie“ ist im Masterstudiengang zu erbringen und muss mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen werden.Die Anzahl der ECTs ist nicht festgelegt.
Ein „Ausgleich“ durch die Belegung des Fachs „Klinische Psychologie“ in einem Bachelorstudiengang ist nicht möglich. Der Masterabschluss in Psychologie muss nicht mehr konsekutiv auf den Bachelorabschluss in Psychologie aufbauen, d.h. lediglich der Masterabschluss ist für die Zulassungsvoraussetzung relevant.
Es gibt für den Masterstudiengang in Psychologie weder eine festgelegte Studiendauer noch eine vorgeschriebene Anzahl der zu erbringenden ECTs von Seiten des Landesprüfungsamtes.
Die obigen Ausführungen gelten für alle geeigneten Masterabschlüsse in Psychologie, die an einer Universität oder gleichstehenden Hochschule
- des Inlands oder
- in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder
- in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
erworben wurden (§ 5 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a und b PsychThG).
Übergangsregelungen:
a) Wenn das Masterstudium Psychologie ab dem 01.06.2018 begonnen wurde (wird), sind die neuen oben genannten Vorgaben heranzuziehen.
b) Wenn das Masterstudium Psychologie am 01.06.2018 beendet war, ist das Gesamtstudium nach den bisherigen Vorgaben (insbesondere konsekutive Abfolge, 270 ECTs, 9 ECTs Klinische Psychologie) zu beurteilen
c) Wenn das Masterstudium Psychologie am 01.06.2018 noch betrieben wurde, ist eine alternative Betrachtung nach a) oder nach b) möglich. Eine Vermischung der Kriterien von a) und b) scheidet allerdings aus.
Ausbildung nach der geplanten Reform der Psychotherapeutenausbildung!
Voraussichtlich werden alle, die sich vor dem Wintersemester 2020/21 in einem für die Psychotherapieausbildung anerkannten Bachelor-oder Masterstudium befindenoder diesesbereits abgeschlossen haben, die bisherige postgraduale Ausbildung bis zum 01.09.2032 abschließen können.
Da die Ausbildung im Durchschnitt fünf Jahre dauert, sollte man spätestens in den nächsten fünf bis sechs Jahren mit der Psychotherapieausbildungbeginnen.