Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten/innen
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bzw. approbierter Psychologischer Psychotherapeut haben Sie die Möglichkeit, die sozialrechtliche Anerkennung zur Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie über die Krankenkassen zu erhalten.
Es werden hierfür 200 Stunden (16,-€/UE) Theorie in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und 200 Behandlungsstunden von Kindern und Jugendlichen (bei mind. 3 Patienten), davon mindestens ein Behandlungsfall als LZT-FALL (60 Einheiten) und mindestens ein Behandlungsfall als KZT-FALL (12-24 Einheiten) unter Supervision (1:4) gefordert. Von den mind. 3 Behandlungsfällen darf höchstens ein Patient über 18 Jahr alt sein.
Bereits während der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in haben Sie nach der Zwischenprüfung die Möglichkeit, diese Zusatzqualifikation parallel zur Approbation als PP zu absolvieren.
Eine staatliche Prüfung in KJP ist für bereits approbierte PP nicht erforderlich.
Gruppentherapie Zusatzqualifikation
EMDR Fachkunde
Sonstige Leistungen des Ausbildungsinstitutes
- Vermittlung von Dozenten für Vorträge und Seminare
- Vermittlung von Supervisoren für Arbeitsteams
- Vermittlung von Selbsterfahrungsgruppenleitern für Weiterbildungskandidaten anderer Institute
Bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.
Weiterführende Links
Ausbildungs und Prüfungsverordnung
Staatlich Anerkannte Ausbildungsstätten für Psychotherapie in Bayern (SAAP)
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)
Deutscher Fachverband für Verhaltenstehrapie e. V.
Institut für Bildung und Personalentwicklung (IBP)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
The European Association for Behavioral and Cognitive Therapy (EABCT)