Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in (PP)
Mit einem deutschen Hochschulabschluss (Diplom oder Master) im Studienfach Psychologie erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für diese Ausbildung. Auch Hochschulabschlüsse der Schweiz, Österreich und den Niederlanden werden anerkannt. Welche weiteren ausländischen Master-Studiengänge die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erfragen Sie bitte bei der Regierung von Oberbayern.
In einer mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildung erarbeiten Sie die Grundlagen und Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Prüfung und schaffen damit die Möglichkeit zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin.
Wir laden Sie herzlich zu unseren nächsten Informationsveranstaltungen ein:
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Bestandteile der Ausbildung
Praktische Tätigkeit (Anforderungen nach §2 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten)
- 1200 Stunden psychiatrisches Praktikum
- 600 Stunden psychotherapeutisch-psychosomatisches Praktikum
Theoretische Ausbildung (Anforderungen nach §3 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten)
- 600 Theoriestunden
Praktische Ausbildung (Anforderungen nach §4 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten)
- 600 Behandlungsstunden
- 150 Supervisionsstunden, davon 50 Stunden Einzelsupervision
- mind. 6 schriftliche Falldarstellungen
Selbsterfahrung (Anforderungen nach §5 der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Psychologische Psychotherapeuten)
- 120 Stunden Selbsterfahrung