Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP)
Mit einem deutschen Hochschulabschluss in Psychologie oder Pädagogik oder Soziale Arbeit erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in KJP. Auch Hochschulabschlüsse der Schweiz, Österreich und den Niederlanden werden anerkannt. Welche weiteren ausländischen Studiengänge die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erfragen Sie bitte bei der Regierung von Oberbayern. In einer mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildung erarbeiten Sie die Grundlagen und Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Prüfung und schaffen damit die Möglichkeit zur Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -psychotherapeut.
Wir laden Sie herzlich zu unseren nächsten Informationsveranstaltungen ein:
Klicken Sie hier, um zu den aktuellen Terminen zu gelangen.
Bestandteile der Ausbildung
Praktische Tätigkeit
- 1200 Stunden psychiatrisches Praktikum
- 600 Stunden psychotherapeutisch-psychosomatisches Praktikum
Theoretische Ausbildung
- 600 Theoriestunden
Praktische Ausbildung
- 600 Behandlungsstunden
- 150 Supervisionsstunden, davon 50 Stunden Einzelsupervision
- mind. 6 schriftliche Falldarstellungen
Selbsterfahrung
- 120 Stunden Selbsterfahrung