Dies bestätigte uns ein Schreiben vom 12.05.2023 der Approbationsbehörde der Bayerischen Regierung: …“dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Ausbildung nach der bis 31.08.2020 geltenden Rechtslage mit dem Abschluss eines Master- Studiengangs Psychologie/Psychotherapie nach der PsychTh-ApprO grundsätzlich erfüllt sind. Hierbei wird es sich regelmäßig um einen Masterabschluss im Studiengang Psychologie sowohl mit einem Anteil an Klinischer Psychologie in der Ausbildung, als auch als Teil der Abschlussprüfung handeln. Zwingend zu beachten ist, dass der Studienbeginn (also der Beginn mit dem Bachelorstudium; Anm. d. Verf.) der Absolventen vor dem 01.09.2020 gelegen haben muss.“
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