Ab sofort ändert sich am AVR die Kostenstruktur.
Dies bedeutet konkret:
Die Honorarbeteiligung / Behandlungsstunde wird auf 47,50 € erhöht. Die Gesamteinnahmen bei 600 Behandlungsstunden steigen dadurch auf 28.500.- €
Im Gegenzug erhöhen sich die Kosten für die Einzelsupervision auf 95,- € / Unterrichtseinheit. Die Gesamtsumme bei 50 Einzelsupervisionsstunden beträgt somit 4750,- €.
Wir freuen uns, dass wir auf diese Weise unseren AusbildungsteilnehmerInnen einen Vorteil gegenüber der früheren Kostenstruktur bieten können.
Genaue Kostenaufstellungen finden Sie hier: