Der Bundesrat stimmte am 08.11.2019 dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung zu.
Das bedeutet, dass ab dem 01.09.2020 die Übergangszeit von zwölf Jahren läuft, so dass bis spätestens 31.08.2032 (in beantragten Härtefällen ggfs. drei Jahre länger) die Ausbildung zum/r Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in oder Psychologischen Psychotherapeuten/in abgeschlossen sein muss. Erfreulich ist, dass mit der Reform auch eine Regelung getroffen wurde, wonach dienjenigen, die ihre Ausbildung nach den bisherigen Vorschriften abschließen, während ihrer praktischen Tätigkeit (Praktika PT1 und PT2) eine Vergütung von mindestens 1000,- € monatlich erhalten.
Wer jetzt noch vor dem 01.09.2020 ein Studium der Psychologie, Pädagogik oder Sozialarbeit beginnt, kann die Psychotherapieausbildung noch nach dem alten Gesetz absolvieren und die Approbation erhalten.
Danach wird man diesen Berufsabschluss und die Approbation nur noch über ein Studium der Psychotherapie an einer Universität erreichen können.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Informationsblatt der Wiesbadener Akademie für Psychotherapie vom 18.10.2019 sowie in einem Video von Gesundheitsminister Jens Spahn.