Studierende mit einem Masterabschluss im neuen Fach Psychotherapie können die 3- oder 5-jährige Ausbildung (PP/KJP) nach dem alten Psychotherapeutengesetz absolvieren.
Dies bestätigte uns ein Schreiben vom 12.05.2023 der Approbationsbehörde der Bayerischen Regierung: …“dass die Voraussetzungen für eine Aufnahme der Ausbildung nach der bis 31.08.2020 gelt