Aus- und Weiterbildung
Unser staatlich anerkanntes Ausbildungsinstitut, bietet Aus- und Weiterbildungen in der Verhaltenstherapie mit Erwachsenen und Kindern für Ärzte, Psychologen und Angehörige anderer Gesundheitsberufe an.
Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in (PP)
Mit einem deutschen Hochschulabschluss (Diplom oder Master) im Studienfach Psychologie erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für diese Ausbildung. Auch Hochschulabschlüsse der Schweiz, Österreich und den Niederlanden werden anerkannt. Welche weiteren ausländischen Master-Studiengänge die Zugangsvoraussetzungen erfüllen, erfragen Sie bitte bei der Regierung von Oberbayern.
In einer mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildung erarbeiten Sie die Grundlagen und Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Prüfung und schaffen damit die Möglichkeit zur Approbation als Psychologischer Psychotherapeut bzw. Psychologische Psychotherapeutin.
Nach der Zwischenprüfung können die Ausbildungskandidaten in der Institutsambulanz des AVR mitarbeiten und so mehr als 100 % der Ausbildungskosten zu erwirtschaften.
Unsere theoretische Ausbildung startet jeweils Mitte September eines jeden Jahres. Ein Nachrücken ist jederzeit möglich. Die Ausbildung kann bei abgeschlossenem Studium bereits am Anfang des Kalenderjahres (z.B. mit der praktischen Tätigkeit) begonnen werden. Auch ein Quereinsteigen aus anderen Instituten ist möglich. Bei Interesse senden Sie uns bitte unseren Anmeldebogen mit Lebenslauf, Master- (Diplom-)Urkunde und Master- (Diplom-)Zeugnis zu. Wegen der Möglichkeit, in bereits laufende Kurse nachzurücken, fragen Sie bitte in der Geschäftsstelle nach. Sie können sich auch bereits vor dem Studienabschluss bei uns bewerben. Fügen Sie zu Ihren Bewerungsunterlagen einfach eine Übersicht Ihrer Universität über die bereits erbrachten Leistungen bei. Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
Ausbildung zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten/in (KJP)
Mit einem deutschen Hochschulabschluss in Psychologie oder Pädagogik oder Soziale Arbeit erfüllen Sie die Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung in KJP. Auch Hochschulabschlüsse der Schweiz, Österreich und den Niederlanden werden anerkannt. Welche weiteren ausländischen Studiengänge die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erfragen Sie bitte bei der Regierung von Oberbayern. In einer mindestens 3 Jahre dauernden Ausbildung erarbeiten Sie die Grundlagen und Voraussetzungen zur Zulassung zur staatlichen Prüfung und schaffen damit die Möglichkeit zur Approbation als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -psychotherapeut.
Nach der Zwischenprüfung haben die Ausbildungskandidaten die Möglichkeit, in der Institutsambulanz des AVR mitzuarbeiten und so mehr als 100 % der Ausbildungskosten zu erwirtschaften.
Unsere theoretische Ausbildung startet jeweils Mitte September eines jeden Jahres.
Ein Nachrücken ist jederzeit möglich. Die Ausbildung kann bei abgeschlossenem Studium bereits am Anfang des Kalenderjahres (z.B. mit der praktischen Tätigkeit) begonnen werden. Auch ein Quereinsteigen aus anderen Instituten ist möglich. Bei Interesse senden Sie uns bitte unseren Anmeldebogen mit Lebenslauf, Diplomurkunde und Diplomzeugnis zu. Wegen der Möglichkeit, in bereits laufende Kurse nachzurücken, fragen Sie bitte in der Geschäftsstelle nach. Sie können sich auch bereits vor dem Studienabschluss bei uns bewerben. Fügen Sie zu Ihren Bewerungsunterlagen einfach eine Übersicht Ihrer Universität über die bereits erbrachten Leistungen bei. Anmeldungen sind auch per E-Mail möglich.
Zusatzqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie für Psychologische Psychotherapeuten/innen
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bzw. approbierter Psychologischer Psychotherapeut haben Sie die Möglichkeit, die sozialrechtliche Anerkennung zur Abrechnung von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie über die Krankenkassen zu erhalten. Es werden hierfür 200 Stunden Theorie in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und 180 Behandlungsstunden von Kindern und Jugendlichen (bei mind. 5 Patienten) supervidiert nach ca. jeder 4. Behandlungsstunde, gefordert. Bereits während der Ausbildung zum/zur Psychologischen Psychotherapeuten/in haben Sie nach der Zwischenprüfung die Möglichkeit, diese Zusatzqualifikation parallel zur Approbation als PP zu absolvieren.
Eine staatliche Prüfung in KJP ist für bereits approbierte PP nicht erforderlich.
Weiterbildung für Ärzte zur Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie – Verhaltenstherapie“
Das Ausbildungsinstitut AVR führt die Weiterbildung für Ärzte zur Zusatzbezeichnung „Fachgebundene Psychotherapie – Verhaltenstherapie“ unter der ärztlichen Leitung von Dr. med. Gerhard Chmielewski durch. Hierbei handelt es sich um einen Zusatz zur Facharzt-Weiterbildung. Nur wer einen niederlassungsfähigen Facharzt erworben hat, kann die Zusatzbezeichnung erwerben. Sie ist fachgebunden auch in dem Sinne, dass nur diejenigen psychosomatischen Erkrankungen behandelt werden dürfen, die zum eigenen fachärztlichen Gebiet gehören.
Die/der Teilnehmer/in kann aus den laufenden Theorieseminaren (Siehe Semesterplan PP), die entsprechend mit „T“, „TP“, „H“ oder „F“ gekennzeichneten Seminare und Workshops im Umfang von 120 Stunden besuchen. Zudem können in unserer Institutsambulanz die geforderten supervidierten 120 Behandlungstunden erbracht werden. Die gesamte Weiterbildung kann innerhalb von 3 Jahren berufsbegleitend absolviert werden.
Informationen zur Weiterbildung für Ärzte
Kostenaufstellung Weiterbildung für Ärzte
Unsere theoretische Ausbildung startet jeweils im Herbst eines jeden Jahres. Ein Nachrücken oder Quereinsteigen ist jeder Zeit möglich. Bei Interesse senden Sie uns bitte unseren Anmeldebogen mit Lebenslauf, Approbationsurkunde und ggfs. Facharztzeugnis zu.
Sonstige Leistungen des Ausbildungsinstitutes
- Vermittlung von Dozenten für Vorträge und Seminare
- Vermittlung von Supervisoren für Arbeitsteams
- Vermittlung von Selbsterfahrungsgruppenleitern für Weiterbildungskandidaten anderer Institute
Bei Interesse bitte in der Geschäftsstelle melden.
Weiterführende Links
Ausbildungs und Prüfungsverordnung
Staatlich Anerkannte Ausbildungsstätten für Psychotherapie in Bayern (SAAP)
Deutsche Gesellschaft für Verhaltenstherapie e. V. (DGVT)
Deutscher Fachverband für Verhaltenstehrapie e. V.
Institut für Bildung und Personalentwicklung (IBP)
Psychotherapeutengesetz (PsychThG)
The European Association for Behavioral and Cognitive Therapy (EABCT)